Ihre gegenseitige Abneigung ist offensichtlich. Die Hoffnung des Richters auf Einsicht bei den beiden Alten ist vergeblich. Aber für das, wofür er sie angezeigt hat, bleibt sie straffrei.
Ihre gegenseitige Abneigung ist offensichtlich. Die Hoffnung des Richters auf Einsicht bei den beiden Alten ist vergeblich. Aber für das, wofür er sie angezeigt hat, bleibt sie straffrei.