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Von Freispruch bis Gefängnis ist alles möglich

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Fünf Jahre Gefängnis und ein Verbot für berufliche Tätigkeiten in Zusammenhang mit Freitodbegleitung – das fordert die Baselbieter Staatsanwaltschaft für Sterbehelferin Erika Preisig. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch.

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