Fünf Jahre Gefängnis und ein Verbot für berufliche Tätigkeiten in Zusammenhang mit Freitodbegleitung – das fordert die Baselbieter Staatsanwaltschaft für Sterbehelferin Erika Preisig. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch.
Fünf Jahre Gefängnis und ein Verbot für berufliche Tätigkeiten in Zusammenhang mit Freitodbegleitung – das fordert die Baselbieter Staatsanwaltschaft für Sterbehelferin Erika Preisig. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch.