Nach dem Prinzip «im Zweifel für den Angeklagten» hat das Jugendgericht den 17-Jährigen, der beschuldigt wurde, eine Bekannte in deren Hauseingang vergewaltigt zu haben, freigesprochen.
Nach dem Prinzip «im Zweifel für den Angeklagten» hat das Jugendgericht den 17-Jährigen, der beschuldigt wurde, eine Bekannte in deren Hauseingang vergewaltigt zu haben, freigesprochen.