Start Neues BS Verfassungsschutz darf AfD nicht Prüffall nennen

Verfassungsschutz darf AfD nicht Prüffall nennen

10

Die Partei hat mit einem Eilantrag Erfolg. Die Bezeichnung sei «rechtswidrig und unverhältnismässig».

Vorheriger ArtikelBurgdorf BE – Auto auf Bahntrasse geraten
Nächster ArtikelMuri b. Bern BE – Velofahrerin bei Unfall schwer verletzt