Die Tatsache, dass die Polizei bei einem minderjährigen Buben Verbrecherfotos erstellt hat, liegt «gerade noch im zulässigen Ermessen des Polizeibeamten», sagt der ehemalige Bezirksanwalt Andreas Donatsch in seinem Bericht.
Die Tatsache, dass die Polizei bei einem minderjährigen Buben Verbrecherfotos erstellt hat, liegt «gerade noch im zulässigen Ermessen des Polizeibeamten», sagt der ehemalige Bezirksanwalt Andreas Donatsch in seinem Bericht.