Die neue Praxis soll nur bei Ausnahmen gelten: etwa während der Schwangerschaft, Mutter- oder Vaterschaftsurlaub und auch bei längeren Krankheiten.
Die neue Praxis soll nur bei Ausnahmen gelten: etwa während der Schwangerschaft, Mutter- oder Vaterschaftsurlaub und auch bei längeren Krankheiten.