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Schweiz – Illegale Bustransporte gestoppt

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Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) hat eine Strafuntersuchung gegen zwei Reisebusunternehmen durchgeführt. Die Busunternehmen haben während drei Jahren fast 1000 verbotene Inlandtransporte in der Schweiz durchgeführt. Sie müssen deshalb Abgaben in der Höhe von rund 645’000 Franken nachbezahlen. Sechs Personen wurden angeklagt.

Die EZV hat zwischen Herbst 2015 und Herbst 2017 insgesamt 926 verbotene Inlandtransporte festgestellt. Die zwei Busunternehmen setzten dabei 41 ausländische Reisebusse ein. Die Chauffeure haben es bei der Einreise in die Schweiz jeweils unterlassen, die Reisebusse zu verzollen. Zudem wurde festgestellt, dass die Schwerverkehrsabgabe während den Aufenthalten in der Schweiz nicht immer bezahlt wurde.

Wegen Widerhandlung gegen das Zollgesetz, das Mehrwertsteuergesetz und das Schwerverkehrsabgabengesetz müssen die zwei Busunternehmen Abgaben in der Höhe von 645’000 Franken nachbezahlen. Die Beschuldigten müssen zudem mit einer empfindlichen Busse rechnen. Durch die Nichtanmeldung der Reisebusse entstand ein Wettbewerbsvorteil gegenüber den Schweizer Transportunternehmen. Diese müssen die Abgaben für ihre Reisebusse bei der Einfuhr in die Schweiz entrichten. Zudem müssen ihre Busse in der Schweiz immatrikuliert sein.

Zurzeit laufen Beschwerden gegen die Zollstrafuntersuchung. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Was ist ein Inlandtransport

Inlandtransporte mit Start und Ende in der Schweiz gelten gemäss Übereinkommen vom 26. Juni 1990 über die vorübergehende Verwendung (Istanbuler Übereinkommen) als Binnentransport – sogenannte Kabotage. Solche Transporte sind gemäss Zollrecht mit unverzollten Fahrzeugen verboten. Inlandtransporte sind nur mit Fahrzeugen gestattet, welche in der Schweiz verzollt und immatrikuliert sind.

EZV

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