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Schwaderloch AG – Raser im Ausserortsbereich mit 155 km/h gemessen

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Die Kantonspolizei erfasste bei einer Geschwindigkeitskontrolle einen Automobilisten mit stark übersetzter Geschwindigkeit. Mit seinem VW wurde der 65-jährige Deutsche mit 155 km/h im Ausserortsbereich gemessen. Die Staatsanwaltschaft eröffnete eine Strafuntersuchung nach dem «Raser-Tatbestand». Der Führerausweis wurde dem Schnellfahrer aberkannt.

Gestern Mittwochnachmittag, 23. Januar 2019, 13.10 Uhr fuhr ein 65-jähriger deutscher Automobilist auf der Hauptstrasse in Schwaderloch Richtung Laufenburg. Dabei erfasste ihn die Kantonspolizei Aargau anlässlich einer Geschwindigkeitskontrolle im Ausserortsbereich mit 155 km/h. Auf diesem Streckenabschnitt beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h. Nach Abzug der gesetzlichen Toleranz ergibt sich eine strafbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 68 km/h.

Strafuntersuchung wegen «Raser-Tatbestand»

Kurze Zeit später wendete der Autofahrer aus der benachbarten Region Hochrhein und kam zum Kontrollort zurück. Die Kantonspolizei konnte ihn anhalten und befragen.

Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg eröffnete sogleich eine Strafuntersuchung nach Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes, welcher auch als «Raserartikel» bekannt ist und beschlagnahmte das benützte Auto. Die Kantonspolizei aberkannte dem Lenker den ausländischen Führerausweis.

Kapo AG

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