Die Kantonspolizei Aargau erfasste bei einer Geschwindigkeitskontrolle ein Fahrzeuglenker mit stark übersetzter Geschwindigkeit. Den Führerschein musste der 55-jährige Lenker abgeben.
Am Donnerstag, 13. Februar 2020 kurz nach 15 Uhr fuhr ein 55-jähriger Schweizer mit seinem Mercedes AMG von
Hermetschwil-Staffeln in Richtung Bünzen. Dabei erfasste ihn die Kantonspolizei Aargau anlässlich einer
Geschwindigkeitskontrolle mit 155 km/h. Auf diesem Streckenabschnitt beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h.
Die Staatsanwaltschaft Bremgarten-Muri eröffnete sogleich eine Strafuntersuchung nach Artikel 90 Abs. 3 des
Strassenverkehrsgesetzes, welches auch als ‚Raserartikel‘ bekannt ist.
Der Führerausweis wurde dem Schnellfahrer vorläufig, zu Handen der Entzugsbehörde, abgenommen.
Kapo AG
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