2014 unterliegt Nina Jecker vor Bundesgericht: Sie weigert sich, den Namen eines von ihr porträtierten Drogendealers zu nennen. In Strassburg bekommt die Basler Journalistin nun recht.
2014 unterliegt Nina Jecker vor Bundesgericht: Sie weigert sich, den Namen eines von ihr porträtierten Drogendealers zu nennen. In Strassburg bekommt die Basler Journalistin nun recht.