Der 48-Jährige, der sich mehrfach an Kindern vergangen hatte, wäre nach seiner Haftstrafe freigekommen. Nun hat das Obergericht Solothurn diesen Entscheid des Amtsgericht korrigiert.
Der 48-Jährige, der sich mehrfach an Kindern vergangen hatte, wäre nach seiner Haftstrafe freigekommen. Nun hat das Obergericht Solothurn diesen Entscheid des Amtsgericht korrigiert.