Start Neues BS Kultige Gartenhäuschen dürfen nicht als Zweitwohnung dienen

Kultige Gartenhäuschen dürfen nicht als Zweitwohnung dienen

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Die traditionellen Familiengärten auf dem Gebiet des Kantons Solothurn wurden vor über 50 Jahren von einer Basler Stiftung gegründet. Jetzt sollen sie zurückgebaut werden. Bei den Mietern sorgt das für rote Köpfe, auch weil sie die Gründe nicht verstehen.

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