Ein bestelltes Rechtsgutachten und der Bericht der GPK rechtfertigen den Polizeieinsatz gegen den kleinen Buben. Begründet wird dies mit einer ziemlich abenteuerlichen Argumentation.
Ein bestelltes Rechtsgutachten und der Bericht der GPK rechtfertigen den Polizeieinsatz gegen den kleinen Buben. Begründet wird dies mit einer ziemlich abenteuerlichen Argumentation.