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Kanton Luzern LU – Polizei weist auf Waffentragverbot an Fasnacht hin

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Immer wieder wird festgestellt, dass an Fasnachtsanlässen Waffen wie Softair-, Schreckschuss- und Imitationswaffen getragen werden. Die Polizei empfiehlt, keine derartigen Waffen an die Fasnacht mitzunehmen. Es ist gemäss Waffengesetz verboten, solche Waffen zu tragen und kann zu einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen.


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Die närrischen Tage rücken immer näher. Bereits läuft im ganzen Kantonsgebiet die Vorfasnacht auf Hochtouren. Immer wieder wird festgestellt, dass kostümierte Fasnächtler (Cowboys, Jäger, Ranger, SWAT-Mitglieder usw.) Waffen mit sich tragen. Softair-, Schreckschuss- und Imitationswaffen gelten gemäss Waffengesetz als Waffen. Das Tragen solcher Waffen in der Öffentlichkeit ist verboten (Beispielfotos: Waffen mit Tragverbot). Das gilt auch während der Fasnacht. Erlaubt sind Gegenstände, welche auf den ersten Blick als Spielzeugwaffen erkennbar oder transparent sind (Beispielfotos: Transparente Spielzeugwaffen).

Die Luzerner Polizei wird während der Fasnachtszeit keine Spezialkontrollen wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz durchführen. Werden aber im Rahmen der verstärkten Präsenz strafbare Handlungen festgestellt, müssen die Beteiligten mit einer Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft rechnen.

Kapo LU

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