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Frutigen BE – Anklage wegen Tötung, Brandstiftung und Störung des Totenfriedens

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Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen zum Brand vom 15. Februar 2018 in Frutigen hat die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland den 56-jährigen Beschuldigten wegen vorsätzlicher Tötung, Brandstiftung und Störung des Totenfriedens angeklagt.

Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen klagt die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland den Beschuldigten, einen 56-jährigen Schweizer, beim Regionalgericht Oberland (in Fünferbesetzung) an. Er wird sich wegen vorsätzlicher Tötung, Brandstiftung und Störung des Totenfriedens zu verantworten haben.

Die Staatsanwaltschaft erachtet es gestützt auf die Ermittlungsergebnisse als erwiesen, dass der Beschuldigte dem Opfer, seiner damals 41-jährigen Partnerin, tödliche Kopfverletzungen zugefügt und danach deren Domizil, ein mehrere hundert Jahre altes Bauernhaus in Frutigen, in Brand gesetzt hat, um die Spuren des Tötungsdeliktes zu vernichten. Der Beschuldigte streitet alles ab.

Das Bauernhaus in Frutigen brannte am 15. Februar 2018 komplett nieder. Die vermisste Bewohnerin des Brandobjekts wurde am 16. Februar 2018 tot in den Trümmern aufgefunden, sie ist bereits vor dem Brandausbruch verstorben. Der mutmassliche Täter wurde am 18. Februar 2018 in Frankreich angehalten und anschliessend an die Schweiz ausgeliefert (Siehe Meldung vom 19.02.2020).

Der Gerichtstermin steht noch nicht fest.

Kapo BE

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