Aufschub für Angestellte aus dem Elsass und Südbaden, die zu Hause arbeiten: Für sie gilt auch im Juli die schweizerische Sozialversicherungsgesetzgebung.
Aufschub für Angestellte aus dem Elsass und Südbaden, die zu Hause arbeiten: Für sie gilt auch im Juli die schweizerische Sozialversicherungsgesetzgebung.