Pierre Buess drohte dem Gemeinderat mit dem Gang zur Presse und mit Betreibungen. Eines ist zulässig, für das andere wurde er wegen mehrfacher versuchter Nötigung verurteilt.
Pierre Buess drohte dem Gemeinderat mit dem Gang zur Presse und mit Betreibungen. Eines ist zulässig, für das andere wurde er wegen mehrfacher versuchter Nötigung verurteilt.