Die Kantonale Jugendanwaltschaft Bern hat in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Bern und der Bundesanwaltschaft Strafuntersuchung gegen einen minderjährigen Beschuldigten eröffnet.
Ermittelt wird u.a. wegen Verdachts des Verstosses gegenArt. 2 desBundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen „Al-Qaida“ und „Islamischer Staat“ sowie verwandter Organisationen.
In einer gemeinsamen und koordinierten Aktion wurden an verschiedenen Örtlichkeiten in mehreren Kantonen Hausdurchsuchungen durchgeführt (siehe Medienmitteilung der Bundesanwaltschaft vom 29. Oktober 2019). Da einer der
beschuldigten Personen noch minderjährig und im Kanton Bern wohnhaft ist, fällt er in den Zuständigkeitsbereich der Kantonalen Jugendanwaltschaft Bern.
Die Kantonale Jugendanwaltschaft Bern hat gegen den minderjährigen Beschuldigten Strafuntersuchung wegen des VerdachtsdesVerstosses gegenArt. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen „Al-Qaida“ und „Islamischer
Staat“ sowie verwandter Organisationen und Gewaltdarstellungen eröffnet. Esgiltdie Unschuldsvermutung.
Kantonale Jugendanwaltschaft Bern
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