Einigung im Streit um zeitversetztes Fernsehen in der Schweiz: Zuschauer können neu TV-Sendungen anschauen, die bis zu 14 Tage zurückliegen.
Einigung im Streit um zeitversetztes Fernsehen in der Schweiz: Zuschauer können neu TV-Sendungen anschauen, die bis zu 14 Tage zurückliegen.