Die Wahl eines Frauenduos als Erste Staatsanwältinnen ist nicht nur rechtlich fragwürdig. Die interne Besetzung sorgt für ein Reformsterben im Justizapparat.
Die Wahl eines Frauenduos als Erste Staatsanwältinnen ist nicht nur rechtlich fragwürdig. Die interne Besetzung sorgt für ein Reformsterben im Justizapparat.