Das Kabinenpersonal der Swiss muss dank einer Klausel im Arbeitsvertrag nicht in Krisengebiete fliegen – oder in Länder, wo sie über 24 Stunden lang im Hotelzimmer isoliert werden.
Das Kabinenpersonal der Swiss muss dank einer Klausel im Arbeitsvertrag nicht in Krisengebiete fliegen – oder in Länder, wo sie über 24 Stunden lang im Hotelzimmer isoliert werden.