Der 1. Mai bleibt im Baselbiet ein gesetzlich anerkannter Feiertag. Der Landrat hat am Donnerstag einen Vorstoss zu Streichung aus FDP-Kreisen mit 58 zu 18 Stimmen abgelehnt. Für den Erhalt des Feiertags waren nicht nur die Linken.
Der 1. Mai bleibt im Baselbiet ein gesetzlich anerkannter Feiertag. Der Landrat hat am Donnerstag einen Vorstoss zu Streichung aus FDP-Kreisen mit 58 zu 18 Stimmen abgelehnt. Für den Erhalt des Feiertags waren nicht nur die Linken.