Der Basler Regierungsrat wollte einen jungen Afghanen entgegen den Weisungen des Bundes nicht ausschaffen. Die Staatsanwaltschaft sieht darin keine Rechtsverletzung gegeben.
Der Basler Regierungsrat wollte einen jungen Afghanen entgegen den Weisungen des Bundes nicht ausschaffen. Die Staatsanwaltschaft sieht darin keine Rechtsverletzung gegeben.