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St.Gallen SG – Drei Männer aufgrund von Fremd- und Selbstgefährdung in Gewahrsam genommen

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In der Nacht auf Sonntag (17.03.2019) musste die Stadtpolizei St.Gallen gleich drei Männer in polizeilichen Gewahrsam nehmen. Die Drei konnten aufgrund von Selbst- und Fremdgefährdung nicht sich selbst überlassen werden.


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Um 1:30 Uhr wurde die Stadtpolizei St.Gallen in die Brühlgasse gerufen. Ein 33-jähriger Mann soll sich aggressiv verhalten und mehrere Personen tätlich angegriffen haben. Da sich der 33-Jährige auch gegenüber der Polizei sehr aufbrausend verhielt und sichtlich betrunken war, wurde er mit auf den Polizeiposten genommen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab 0.98 mg/l. Nachdem die Amtsärztin die Hafterstehungsfähigkeit bestätigt hatte, wurde aufgrund von Selbst- und Fremdgefährdung der polizeiliche Gewahrsam verfügt.

Kurz nach 3 Uhr am Sonntagmorgen wurde die Stadtpolizei St.Gallen durch Sicherheitsmitarbeiter eines ÖV-Unternehmens an den Bahnhofplatz gerufen. Diese sollen vorgängig durch einen 20-jährigen Mann beschimpft und tätlich angegangen worden sein. Der 20-Jährige verhielt sich auch gegenüber den Polizisten aggressiv, versuchte sie anzuspucken und zu treten. Zudem drohte er den Beamten und beschimpfte diese massiv. Der junge Mann wurde mit auf den Polizeiposten genommen, wo ein Atemalkoholtest 0.71 mg/l ergab. Auf dem Polizeiposten versuchte der 20-Jährige mehrfach sich selbst zu verletzen. Er wurde einer Amtsärztin vorgeführt und anschliessend wegen Selbst- und Fremdgefährdung der polizeiliche Gewahrsam verfügt.

Um 3:15 Uhr am Sonntagmorgen musste die Stadtpolizei schliesslich aufgrund einer Auseinandersetzung zwischen Sicherheitsmitarbeitenden eines Clubs und einem 30-jährigen Mann ausrücken. Der 30-Jährige soll die Sicherheitsmitarbeitenden angegriffen und sich dabei an der Hand verletzt haben. Da er sich auch nach dem Eintreffen der Stadtpolizisten sehr aggressiv verhielt und konkrete Drohungen aussprach, wurde er mit auf den Polizeiposten genommen. Der Atemalkoholtest ergab 0.69 mg/l. Nachdem die Amtsärztin die Hafterstehungsfähigkeit bestätigte, wurde der polizeiliche Gewahrsam wegen Selbst- und Fremdgefährdung verfügt.

Stapo SG

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