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Reconvilier BE – Anklageerhebung im Tötungsdelikt

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Nach Abschluss der Ermittlungen zum Tötungsdelikt vom 25. Januar 2017 in Reconvilier hat die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland den Beschuldigten angeklagt. Ihm werden Mord, eventuell vorsätzliche Tötung sowie Freiheitsberaubung vorgeworfen.

Am 25. Januar 2017 war in einer Wohnung in Reconvilier eine leblose Frau aufgefunden worden. Ein verletzter amerikanischer Staatsbürger war vor Ort angehalten worden. Die Frau war an den Folgen von Stichverletzungen verstorben (vgl. Medienmitteilungen vom 26.1.17).

Nach Abschluss der Ermittlungen informiert die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland nun, dass sie den Beschuldigten bei der Aussenstelle Berner Jura des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland in Moutier anklagt. Dem Beschuldigten werden Mord, eventuell vorsätzliche Tötung sowie Freiheitsberaubung vorgeworfen.

Gestützt auf die Beweisaufnahmen, welche sowohl in der Schweiz als auch in den Vereinigten Staaten sowie in Kenia durchgeführt worden sind, ist der Beschuldigte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft dringend verdächtigt, das Opfer getötet und sich anschliessend selbst verletzt zu haben. Der Beschuldigte seinerseits bestreitet diesen Ablauf der Ereignisse.

Der Gerichtsprozess ist für den Juni 2019 angesetzt.

Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland

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