In ihrem Korps beschäftigt die Basler Polizei einige Beamte, die das Filmen auf öffentlichem Grund verbieten. Rechtsgrundlagen für ihre Anordnungen kann die Behörde keine geben. Dafür viele Ausreden.
In ihrem Korps beschäftigt die Basler Polizei einige Beamte, die das Filmen auf öffentlichem Grund verbieten. Rechtsgrundlagen für ihre Anordnungen kann die Behörde keine geben. Dafür viele Ausreden.