Wird die Gewaltentrennung geritzt, wenn eine Partei ihren eigenen Bundesrichter zur Abwahl vorschlägt? Nein, meint Thomas Aeschi. Bei Richter Yves Donzallaz sei der Partei ein «Grundlagenirrtum» unterlaufen.
Wird die Gewaltentrennung geritzt, wenn eine Partei ihren eigenen Bundesrichter zur Abwahl vorschlägt? Nein, meint Thomas Aeschi. Bei Richter Yves Donzallaz sei der Partei ein «Grundlagenirrtum» unterlaufen.