Bei Personalmangel sollen Angestellte, Chauffeure und Kontrolleurinnen, im öffentlichen Verkehr früher als erst nach zehn Tagen wieder zur Arbeit. Die Behörden zeigen sich zurückhaltend.
Bei Personalmangel sollen Angestellte, Chauffeure und Kontrolleurinnen, im öffentlichen Verkehr früher als erst nach zehn Tagen wieder zur Arbeit. Die Behörden zeigen sich zurückhaltend.